Hierzu zählen alle Patienten, die einer
gesetzlichen Krankenkasse angehören und
keine Zusatzversicherung für eine Heilpraktikerbehandlung abgeschlossen haben. Abgerechnet wird nach Zeittakt. 1,5 Euro pro Minute. Also 1h = 90,00 Euro.
Alle Patienten mit einer Zusatzversicherung für eine Heilpraktiker- Behandlung oder Privatpatienten mit entsprechender Vertragsklausel können sich eine Rechnung nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ausstellen lassen. Diese Kosten werden allerdings auch dann nur teilweise zurück erstattet.
Vor Behandlungsbeginn unterzeichnen wir unsere Honorarvereinbarung mit dem genannten Stundensatz von 90,-Eur und der Wahl des Abrechnungsverfahrens.
Zur Reduzierung der Bürokratie zahlen Selbstzahler ihren Ausgleich direkt nach der Sitzung und erhalten eine Quittung.